NIS2-Beratung & Regulatorik

NIS2 gilt. Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, erfordert eine Prüfung von Tätigkeit, Größe und gesetzlichen Sonderregeln. SSMB unterstützt Sie mit einer strukturierten NIS2-Beratung von der ersten Einordnung bis zur Maßnahmenplanung.

Stand Oktober 2026

Die gesetzlichen Anforderungen sind keine Zukunftsfrage mehr.

Betroffene Einrichtungen müssen sich mit Risikomanagement, Meldeprozessen, Verantwortlichkeiten und weiteren Pflichten befassen. Die Zuordnung zu einer Einrichtungskategorie ist sorgfältig zu prüfen.

  • Betroffenheit: Sektor, Einrichtungsart und Größenkriterien
  • Risikomanagement: angemessene organisatorische und technische Maßnahmen
  • Geschäftsleitung: Verantwortlichkeiten und Schulungspflichten
  • Sicherheitsvorfälle: Melde- und Eskalationsabläufe
  • Registrierung und Nachweispflichten, soweit einschlägig

Bei Betreibern kritischer Anlagen können zusätzlich besondere KRITIS-Anforderungen relevant sein. Auch diese berücksichtigen wir bei der fachlichen Einordnung der Ausgangslage.

Die Informationen stellen keine Rechtsberatung oder verbindliche Betroffenheitsfeststellung dar. Primärquellen: BSI-Gesetz und BSI-Portal.

Beratungsgespräch zur NIS2-Umsetzung mit Übersicht zu Risikomanagement, Meldepflichten und Cybersicherheit
SSMB Online-Selbstcheck

NIS2-Betroffenheit und Umsetzungsstand einschätzen.

Nutzen Sie unseren interaktiven NIS2-Selbstcheck für eine erste Orientierung: von der Tätigkeit und Unternehmensgröße bis zum Stand Ihrer Sicherheitsmaßnahmen und Ihren nächsten Handlungsschritten.

Ohne Anmeldung und ohne Angabe von Firmennamen oder Kontaktdaten. Die Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser ausgewertet.

NIS2-Selbstcheck starten

Die Auswertung ist unverbindlich und ersetzt keine fachliche oder rechtliche Einzelfallprüfung.

Mögliche Betroffenheit

Tätigkeitsbereiche, Größenmerkmale und Sonderkonstellationen berücksichtigen.

Umsetzungsstand

Sechs zentrale Handlungsfelder selbst einschätzen.

Priorisierte Maßnahmen

Konkrete nächste Schritte zur weiteren Vertiefung erhalten.

SSMB begleitet Sie

Von der ersten Klärung zur nachhaltigen Umsetzung.

Schritt 01

Betroffenheit prüfen

Branche, Tätigkeitsprofil, Unternehmensgröße und gesetzliche Einordnung systematisch betrachten.

Schritt 02

Ausgangslage bewerten

Vorhandene Prozesse, Dokumentationen, technische Maßnahmen und Verantwortlichkeiten erheben.

Schritt 03

Maßnahmen planen

Risiken priorisieren, einen Umsetzungsfahrplan ableiten und die Einführung organisatorisch begleiten.

Projektinhalte

Was bei der Umsetzung typischerweise auf den Tisch gehört.

  • Projektteam, Verantwortlichkeiten und Management-Einbindung
  • Risiken für relevante Geschäftsprozesse und IT-Systeme
  • Informationssicherheitsmanagement (ISMS) und Maßnahmensteuerung
  • Lieferanten- und Dienstleisterrisiken
  • Notfallvorsorge und Behandlung von Sicherheitsvorfällen
  • Schulungen, kontinuierliche Überwachung und Dokumentation

Ergänzende Beratungsangebote finden Sie bei unserer IT- und Cybersicherheit sowie unter Informationsschutz & ISMS.

Wichtig: Auch Unternehmen ohne unmittelbare NIS2-Pflicht können aufgrund von Kundenanforderungen und Lieferkettenbeziehungen erhöhte Sicherheitsnachweise benötigen.

Betroffenheit nicht pauschal unterstellen

Die Zugehörigkeit zum Mittelstand allein genügt weder als Beleg für noch gegen eine unmittelbare gesetzliche Betroffenheit.

Fristen fallbezogen einordnen

Registrierung, Meldungen und besondere Pflichten richten sich nach den anwendbaren Vorschriften und dem konkreten Sachverhalt.

Technik, Organisation und Menschen verbinden

Ein nur technisches Maßnahmenpaket reicht für ein belastbares Sicherheitsmanagement nicht aus.

Häufige Fragen

NIS2 verständlich eingeordnet.

Ist jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden automatisch NIS2-pflichtig?
Nein. Neben Größenmerkmalen spielen Sektor, konkrete Tätigkeitsart und gesetzliche Ausnahmen beziehungsweise Sondertatbestände eine Rolle. Die Betroffenheit ist stets einzelfallbezogen zu beurteilen.
Ist NIS2 in Deutschland bereits verbindlich?
Ja. Das deutsche Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Betroffene Einrichtungen müssen die für sie anwendbaren Anforderungen beachten.
Ersetzt ein CyberRisikoCheck die NIS2-Umsetzung?
Nein. Ein CyberRisikoCheck ist ein möglicher Einstieg in die Bestandsaufnahme, aber keine vollständige NIS2-Compliance-Prüfung, kein rechtlicher Nachweis und keine Zertifizierung.
Kann SSMB die Umsetzung organisatorisch begleiten?
Ja. Das Leistungsangebot umfasst die Betroffenheitsanalyse sowie Beratung und Begleitung bei der Umsetzung von NIS2-Anforderungen.
Was unterscheidet den NIS2-Selbstcheck von einer fachlichen NIS2-Beratung?
Der kostenlose NIS2-Selbstcheck bietet eine erste unverbindliche Orientierung. In einer fachlichen Beratung werden die konkrete Einrichtungsart, mögliche Pflichten, vorhandene Sicherheitsmaßnahmen und sinnvolle nächste Schritte individuell betrachtet. Eine rechtliche Einzelfallprüfung wird dadurch nicht ersetzt.