NIS2 gilt. Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, erfordert eine Prüfung von Tätigkeit, Größe und gesetzlichen Sonderregeln. SSMB unterstützt Sie mit einer strukturierten NIS2-Beratung von der ersten Einordnung bis zur Maßnahmenplanung.
Die gesetzlichen Anforderungen sind keine Zukunftsfrage mehr.
Betroffene Einrichtungen müssen sich mit Risikomanagement, Meldeprozessen, Verantwortlichkeiten und weiteren Pflichten befassen. Die Zuordnung zu einer Einrichtungskategorie ist sorgfältig zu prüfen.
- Betroffenheit: Sektor, Einrichtungsart und Größenkriterien
- Risikomanagement: angemessene organisatorische und technische Maßnahmen
- Geschäftsleitung: Verantwortlichkeiten und Schulungspflichten
- Sicherheitsvorfälle: Melde- und Eskalationsabläufe
- Registrierung und Nachweispflichten, soweit einschlägig
Bei Betreibern kritischer Anlagen können zusätzlich besondere KRITIS-Anforderungen relevant sein. Auch diese berücksichtigen wir bei der fachlichen Einordnung der Ausgangslage.
Die Informationen stellen keine Rechtsberatung oder verbindliche Betroffenheitsfeststellung dar. Primärquellen: BSI-Gesetz und BSI-Portal.
NIS2-Betroffenheit und Umsetzungsstand einschätzen.
Nutzen Sie unseren interaktiven NIS2-Selbstcheck für eine erste Orientierung: von der Tätigkeit und Unternehmensgröße bis zum Stand Ihrer Sicherheitsmaßnahmen und Ihren nächsten Handlungsschritten.
Ohne Anmeldung und ohne Angabe von Firmennamen oder Kontaktdaten. Die Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser ausgewertet.
NIS2-Selbstcheck startenDie Auswertung ist unverbindlich und ersetzt keine fachliche oder rechtliche Einzelfallprüfung.
Mögliche Betroffenheit
Tätigkeitsbereiche, Größenmerkmale und Sonderkonstellationen berücksichtigen.
Umsetzungsstand
Sechs zentrale Handlungsfelder selbst einschätzen.
Priorisierte Maßnahmen
Konkrete nächste Schritte zur weiteren Vertiefung erhalten.
Von der ersten Klärung zur nachhaltigen Umsetzung.
Betroffenheit prüfen
Branche, Tätigkeitsprofil, Unternehmensgröße und gesetzliche Einordnung systematisch betrachten.
Ausgangslage bewerten
Vorhandene Prozesse, Dokumentationen, technische Maßnahmen und Verantwortlichkeiten erheben.
Maßnahmen planen
Risiken priorisieren, einen Umsetzungsfahrplan ableiten und die Einführung organisatorisch begleiten.
Was bei der Umsetzung typischerweise auf den Tisch gehört.
- Projektteam, Verantwortlichkeiten und Management-Einbindung
- Risiken für relevante Geschäftsprozesse und IT-Systeme
- Informationssicherheitsmanagement (ISMS) und Maßnahmensteuerung
- Lieferanten- und Dienstleisterrisiken
- Notfallvorsorge und Behandlung von Sicherheitsvorfällen
- Schulungen, kontinuierliche Überwachung und Dokumentation
Ergänzende Beratungsangebote finden Sie bei unserer IT- und Cybersicherheit sowie unter Informationsschutz & ISMS.
Betroffenheit nicht pauschal unterstellen
Die Zugehörigkeit zum Mittelstand allein genügt weder als Beleg für noch gegen eine unmittelbare gesetzliche Betroffenheit.
Fristen fallbezogen einordnen
Registrierung, Meldungen und besondere Pflichten richten sich nach den anwendbaren Vorschriften und dem konkreten Sachverhalt.
Technik, Organisation und Menschen verbinden
Ein nur technisches Maßnahmenpaket reicht für ein belastbares Sicherheitsmanagement nicht aus.